Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Buchungssystem kooby

§ 1Geltungsbereich

1.1Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Radlgruber Mediendesign (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Bereitstellung, Einrichtung und Betreuung des Buchungssystems kooby.

1.2Sie gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1) samt ihren Anhängen ist Bestandteil dieses Vertrages. Sie wird gemeinsam mit diesen Bedingungen wirksam; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht (Art 28 Abs 9 DSGVO). Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine unterzeichnete Ausfertigung zur Verfügung.

1.4Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des KSchG stehen die zwingenden gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu; einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern und sind entsprechend gekennzeichnet.

§ 2Vertragsgegenstand und Stellung des Auftragnehmers

2.1Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Buchungssystem kooby zur Nutzung bereit, richtet es für dessen Betrieb ein und betreut es. Der Umfang ergibt sich aus dem Auftrag. Es bestehen zwei Ausbaustufen:

  1. a)kooby Basic — Buchungsstrecke, Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister des Auftraggebers, Gästemeldung, Verwaltung;
  2. b)kooby Pro — zusätzlich die Anbindung an Buchungsportale über einen vom Auftragnehmer eingesetzten Channel-Manager-Dienst.

2.2Der Auftragnehmer wird nicht Vertragspartner der Gäste des Auftraggebers. Beherbergungs- und sonstige Verträge über die im System angebotenen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und seinen Gästen zustande. Der Auftragnehmer bietet keine Reiseleistungen an, vermittelt keine solchen und stellt keine Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes zusammen.

2.3Die Zahlungsabwicklung erfolgt über ein eigenes Konto des Auftraggebers beim Zahlungsdienstleister. Der Auftragnehmer wird zu keinem Zeitpunkt Empfänger oder Besitzer von Geldern der Gäste oder des Auftraggebers und erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZaDiG 2018. Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters fallen im Verhältnis zwischen diesem und dem Auftraggeber an; bei Rückerstattungen an Gäste werden sie vom Zahlungsdienstleister nicht rückvergütet und verbleiben beim Auftraggeber.

2.4Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung und Betreuung des Systems, nicht einen bestimmten Buchungs- oder Umsatzerfolg.

2.5Das System wird je Auftraggeber als eigene Installation mit eigener Datenbank betrieben. Leistungen mehrerer Anbieter werden nicht über eine gemeinsame Plattform angeboten.

§ 3Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprache und Vertragstext

3.1Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Auftraggeber zustande, spätestens mit der einvernehmlichen Inbetriebnahme des Systems.

3.2Der Auftrag benennt die geltende Fassung dieser Bedingungen mit Fassungsnummer und Datum. Diese und frühere Fassungen sind unter kooby.at/agb abrufbar und können dort gespeichert und wiedergegeben werden.

3.3Vertragssprache ist Deutsch.

3.4Ist der Auftraggeber Verbraucher, erhält er eine Bestätigung des Vertragsabschlusses samt diesen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per E-Mail).

§ 4Rücktrittsrecht für Verbraucher

4.1Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann er binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Erklärung ist an die im Auftrag genannten Kontaktdaten zu richten; das gesetzliche Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden.

4.2Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, bedarf dies seines ausdrücklichen Verlangens (§ 10 FAGG). Tritt er danach zurück, hat er ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG).

4.3Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst nach dem ausdrücklichen Verlangen des Verbrauchers sowie dessen Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts begonnen hatte (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

§ 5Einrichtung und Mitwirkung des Auftraggebers

5.1Der Auftragnehmer richtet das System auf einem Webhosting ein. Wer Vertragspartner des Hosting-Anbieters ist, hält der Auftrag fest.

5.2Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit, was zur Einrichtung und zum Betrieb erforderlich ist, insbesondere Zugänge zum Webhosting und zur Domain, die Angaben zu Einheiten, Preisen, Storno- und Aufenthaltsbedingungen sowie Bild- und Textmaterial.

5.3Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt, und hält den Auftragnehmer insoweit schad- und klaglos, als Dritte wegen dieser Inhalte Ansprüche erheben; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei Verschulden des Auftraggebers.

5.4Die im System eingestellten Inhalte verantwortet der Auftraggeber, insbesondere Preise, Storno- und Zahlungsbedingungen, Hausordnung und die Angaben gegenüber Gästen. Der Auftragnehmer stellt die technische Abbildung bereit, prüft diese Inhalte jedoch nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

5.5Der Auftraggeber bildet das Zahlungsmodell des Systems in seinen Buchungs- und Stornobedingungen gegenüber den Gästen ab, insbesondere

  1. a)die Einziehung einer Anzahlung bei Buchung sowie die Fälligkeit des Restbetrags vor der Anreise; der Restbetrag wird im Regelfall vom Gast selbst über einen ihm zum Fälligkeitstermin übermittelten Zahlungslink gezahlt — eine automatische Einziehung vom beim Zahlungsdienstleister gespeicherten Zahlungsmittel erfolgt nur, wenn der Gast ihr bei der Buchung durch eine gesonderte Erklärung zugestimmt hat;
  2. b)für den Fall ausbleibender Zahlung die vom System vorgesehene Erinnerungsfolge samt ausdrücklicher Nachfrist sowie das Recht des Auftraggebers, nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten; auf einen solchen Rücktritt sind die vereinbarten Stornobedingungen anzuwenden;
  3. c)die Behandlung von Bearbeitungsentgelten des Zahlungsdienstleisters im Fall einer Stornierung.

Rückerstattungen erfolgen systembedingt über dasselbe Zahlungsmittel und dasselbe Konto, über das die Zahlung eingegangen ist.

5.6Der Auftraggeber nimmt die durch den Einsatz des Systems entstehenden Verarbeitungen in seine Datenschutzinformationen gegenüber den Gästen auf, insbesondere das vom System gesetzte Sprach-Cookie in seine Cookie-Information sowie die Buchungs-, Zahlungs- und Meldedaten- verarbeitung in seine Datenschutzerklärung. Der Auftragnehmer stellt ihm dafür auf Anfrage eine Übersicht der Verarbeitungen zur Verfügung.

5.7Verzögert sich die Einrichtung, weil Mitwirkungsleistungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 6Entgelt und Zahlung

6.1Das Entgelt ergibt sich aus dem Auftrag. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, wird es monatlich im Voraus verrechnet.

6.2Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

6.3Eine allfällige Einrichtungsgebühr wird mit Abschluss der Einrichtung fällig.

6.4Bei Zahlungsverzug gebühren die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern die Zinsen nach § 456 UGB samt der Pauschale nach § 458 UGB, im Übrigen 4 % pro Jahr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nach den gesetzlichen Regeln bleibt unberührt.

6.5Das Entgelt richtet sich nach der Zahl der im Auftrag vereinbarten Einheiten. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer mit, bevor er eine weitere Einheit in Betrieb nimmt oder eine bestehende dauerhaft außer Betrieb nimmt. Das Entgelt wird daraufhin nach der zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preisliste angepasst, und zwar ab dem der Änderung folgenden Monat; die Anpassung wirkt in beide Richtungen. Für die Einrichtung zusätzlicher Einheiten gilt der in der Preisliste ausgewiesene Satz je Einheit. § 7 bleibt unberührt.

§ 7Wertsicherung

7.1Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers ist wertgesichert. Nicht wertgesichert sind die nach § 8 verauslagten Entgelte Dritter.

7.2Als Maß dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an dessen Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.

7.3Die Anpassung erfolgt jährlich mit Wirkung zum 1. Jänner, erstmals in dem dem Vertragsabschluss zweitfolgenden Kalenderjahr. Sie unterbleibt, solange die Veränderung gegenüber der für die letzte durchgeführte Anpassung maßgeblichen Indexzahl — bei der ersten Anpassung gegenüber der Ausgangsbasis — weniger als 3 % beträgt; nicht durchgeführte Veränderungen werden bei der nächsten Anpassung berücksichtigt.

7.4Die Anpassung wirkt zugunsten wie zulasten beider Vertragsteile (Erhöhungen und Senkungen). Beträge werden kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Der Auftragnehmer teilt die Anpassung samt Berechnungsgrundlage in Textform mit.

§ 8Entgelte Dritter (nur kooby Pro)

8.1Die Entgelte des zur Portalanbindung eingesetzten Channel-Manager-Dienstes sind im Entgelt für kooby Pro enthalten und werden vom Auftragnehmer verauslagt.

8.2Ändert der Dritte diese Entgelte, gibt der Auftragnehmer die Änderung im selben Ausmaß an den Auftraggeber weiter. Erhöhungen werden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und werden frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Senkungen werden ab dem nächsten Abrechnungszeitraum weitergegeben.

8.3Erhöht sich das vom Auftraggeber zu zahlende Entgelt aus diesem Grund innerhalb von zwölf Monaten insgesamt um mehr als 10 %, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

8.4Änderungen des Entgelts, die sich aus einer vom Auftraggeber veranlassten Änderung der Zahl der Einheiten oder der angebundenen Portale ergeben, folgen der im Auftrag vereinbarten Staffel und bedürfen keiner Ankündigung.

§ 9Laufzeit und Kündigung

9.1Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

9.2Er kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.3Eine allfällige Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Auftrag; während ihrer Dauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10Zahlungsverzug

10.1Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Vertrag nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen aus wichtigem Grund auflösen.

10.2Eine Aussetzung laufender Leistungen wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung in Textform und nur, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar ist.

10.3Buchungs- und Zahlungsfunktionen gegenüber Gästen sowie der Abgleich mit angebundenen Portalen bleiben von einer solchen Aussetzung unberührt. Eine Abschaltung der Portalanbindung wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht.

§ 11Nutzungsrecht

11.1Der Auftraggeber erhält an der Software ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die Dauer des Vertrages, beschränkt auf die vereinbarten Einheiten und die für ihn eingerichtete Installation. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.

11.2Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

11.3Die im Betrieb des Systems entstandenen Daten stehen dem Auftraggeber zu; § 12 bleibt unberührt.

11.4Der Quellcode verbleibt beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf dessen Herausgabe besteht auch bei Beendigung des Vertrages nicht; herausgegeben werden Daten nach § 12, nicht das Programm.

11.5Urheberrechtliche Hinweise, Hersteller- und Versionsangaben in der Software und in ihrer Oberfläche dürfen weder entfernt noch verändert werden.

11.6Die in der Installation hinterlegten Zugangs- und Schnittstellendaten des Auftragnehmers, insbesondere Schlüssel zu Zahlungs- und Portaldiensten, dienen ausschließlich dem Betrieb dieser Installation. Sie dürfen nicht ausgelesen, außerhalb dieser Installation verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unverzüglich mit, wenn er Grund zur Annahme hat, dass sie Dritten bekannt geworden sind.

11.7Änderungen an der Software sind dem Auftraggeber nicht gestattet; zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach § 40d UrhG, bleiben unberührt. Für Störungen, die auf eigenmächtigen Änderungen beruhen, besteht keine Gewährleistung.

11.8Die Nutzung über die vereinbarte Zahl von Einheiten hinaus setzt eine Anpassung nach § 6.5 voraus.

11.9Für jeden schuldhaften Verstoß gegen 11.2 oder 11.6 ist eine Vertragsstrafe in Höhe des für ein Vertragsjahr vereinbarten Entgelts verwirkt. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadenersatzanspruch angerechnet; dessen Geltendmachung bleibt vorbehalten.

§ 12Beendigung und Datenherausgabe

12.1Bei Beendigung des Vertrages überträgt der Auftragnehmer die beim Channel-Manager-Dienst für den Auftraggeber angelegte Unterkunft samt bestehender Portalanbindungen auf dessen Verlangen in ein Konto des Auftraggebers.

12.2Die Daten des Auftraggebers werden auf Verlangen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herausgegeben.

12.3Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an diesen Daten besteht nicht, auch nicht wegen offener Forderungen.

12.4Dreißig Tage nach Beendigung und erfolgter Herausgabe löscht der Auftragnehmer die bei ihm vorhandenen Daten des Auftraggebers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; in Datensicherungen erfolgt die Löschung spätestens nach weiteren 90 Tagen mit dem turnusmäßigen Überschreiben der Sicherungen.

§ 13Verfügbarkeit, Support, höhere Gewalt

13.1Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Systems, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

13.2Die Erreichbarkeit des Systems hängt vom Webhosting sowie von Diensten Dritter (Channel-Manager, Zahlungsdienstleister, Buchungsportale) ab, deren Betrieb nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegt, sofern er nicht selbst deren Vertragspartner ist.

13.3Unterstützung erfolgt per E-Mail an die im Auftrag genannte Adresse an Werktagen; der Auftragnehmer bemüht sich um eine Reaktion in der Regel binnen zweier Werktage.

13.4Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht; bereits entrichtetes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen wird anteilig gutgeschrieben.

§ 14Gewährleistung

14.1Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Geschuldet ist die Übereinstimmung des Systems mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung, nicht die Eignung für einen darüber hinausgehenden bestimmten Zweck.

14.2Der Auftraggeber zeigt Mängel ohne unnötigen Aufschub in Textform an und beschreibt sie so, dass die Nachstellung möglich ist; die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben von einer unterlassenen Anzeige unberührt.

14.3Gegenüber Verbrauchern bleiben die Rechte nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen, unberührt.

§ 15Haftung

15.1Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen; Personenschäden sind von diesem Ausschluss nicht erfasst.

15.3Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und für Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4Für Störungen, Ausfälle oder fehlerhafte Daten der von Dritten betriebenen Systeme — insbesondere Webhosting, Channel-Manager-Dienst, Zahlungsdienstleister, Buchungsportale und Meldewesen — haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn an der Auswahl des Dritten oder an der eigenen Reaktion auf die Störung ein Verschulden trifft. Dies gilt auch für Doppelbuchungen, die auf einer solchen Störung beruhen, sowie für Störungen durch Bestandteile der Website des Auftraggebers, die nach § 16.3 in die Seiten des Systems eingebunden werden.

15.5Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt gegenüber Verbrauchern unberührt.

§ 16Datenschutz

16.1Verarbeitet der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1).

16.2Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Gäste. Ihm obliegen insbesondere die Information der Gäste und die Erfüllung der Meldepflichten.

16.3Die vom System ausgelieferten Seiten laden keine Inhalte von fremden Servern. Werden auf Wunsch des Auftraggebers Bestandteile seiner Website (insbesondere Kopf- und Fußzeile) in die Seiten des Systems eingebunden, stellt der Auftraggeber sicher, dass dabei auf diesen Seiten keine Werkzeuge zur Reichweitenmessung und keine sonstigen Dienste geladen werden, die personenbezogene Daten der Gäste an Dritte übermitteln. Das System stellt dafür eine technische Kennung bereit, die die Website des Auftraggebers auswerten kann; deren Beachtung liegt in der Sphäre des Auftraggebers.

§ 17Änderung dieser Bedingungen

17.1Der Auftragnehmer kann Änderungen dieser Bedingungen anbieten, soweit dafür ein sachlicher Anlass besteht (insbesondere Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Systems oder der eingesetzten Dienste). Das Angebot wird dem Auftraggeber mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform übermittelt; die geänderten Stellen werden dabei kenntlich gemacht.

17.2Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung seines Schweigens wird er im Angebot ausdrücklich hingewiesen.

17.3Widerspricht der Auftraggeber, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

17.4Auf dem Weg des Punktes 17.2 können weder die Hauptleistungspflichten noch das Entgelt geändert werden; Entgeltänderungen richten sich ausschließlich nach §§ 7 und 8 oder nach ausdrücklicher Vereinbarung. Änderungen der Anlage 1 richten sich nach deren Bestimmungen.

§ 18Aufrechnung

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind oder die in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen; bei Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers besteht keine Beschränkung.

§ 19Schlussbestimmungen

19.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Bestimmungen dieses Staates unberührt.

19.2Für Klagen gegen Auftraggeber, die Unternehmer sind, wird das sachlich zuständige Gericht in Zell am See vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

19.3Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren alternativer Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen.

19.4Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

19.5Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln statt.

Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

zwischen dem Auftraggeber als Verantwortlichem und dem Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter gemäß Art 28 DSGVO. Aufbau und Anhänge orientieren sich an den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915).

1 Gegenstand, Dauer, Weisungen

1.1Gegenstand und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus dem Hauptvertrag; Einzelheiten enthält Anhang II.

1.2Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch Unionsrecht oder österreichisches Recht zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet. Der Hauptvertrag samt Auftrag gilt als Weisung.

1.3Mündliche Weisungen werden unverzüglich in Textform bestätigt.

1.4Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.

2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

3 Administrativer Zugang des Auftragsverarbeiters

3.1Zur Einrichtung, Wartung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung unterhält der Auftragsverarbeiter in der Installation des Verantwortlichen einen eigenen administrativen Zugang.

3.2Der Zugang lautet auf den Auftragsverarbeiter, ist je Installation gesondert vergeben und wird nicht an Dritte weitergegeben.

3.3Jede über diesen Zugang vorgenommene Änderung wird mit Zeitpunkt und Benutzerkennung protokolliert; das Protokoll ist für den Verantwortlichen in der Verwaltung jederzeit einsehbar.

3.4Der Zugang wird ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.

4 Sicherheit der Verarbeitung

4.1Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art 32 DSGVO. Sie sind in Anhang III beschrieben und Bestandteil dieser Vereinbarung.

4.2Der Auftragsverarbeiter überprüft die Maßnahmen regelmäßig und passt sie der technischen Entwicklung an. Das vereinbarte Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden; wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen in Textform mitgeteilt.

5 Unterauftragsverarbeiter

5.1Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beiziehung von Unterauftragsverarbeitern. Die derzeit eingesetzten sind in Anhang IV angeführt und gelten als genehmigt.

5.2Beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen mindestens zwei Monate vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen; im Fall des Widerspruchs unterbleibt der Einsatz für seine Installation, oder jeder Vertragsteil kann den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes kündigen.

5.3Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in dieser Vereinbarung bestehen, und haftet für dessen Verhalten wie für eigenes.

5.4Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt. Sie bedarf für die Zukunft der vorherigen Mitteilung nach Punkt 5.2 und der Einhaltung der Art 44 ff DSGVO.

6 Unterstützung des Verantwortlichen

6.1Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen zu beantworten, und leitet bei ihm einlangende Anträge unverzüglich weiter.

6.2Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art 32 bis 36 DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.

6.3Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden ab Kenntnis, in Textform mit den jeweils verfügbaren Angaben nach Art 33 Abs 3 DSGVO.

7 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Leistungen gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück oder löscht sie, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. § 12 des Hauptvertrages gilt entsprechend; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

8 Nachweise und Überprüfungen

8.1Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art 28 DSGVO erforderlich sind.

8.2Er ermöglicht und unterstützt Überprüfungen einschließlich Inspektionen, die der Verantwortliche oder ein von ihm beauftragter Prüfer nach angemessener Ankündigung durchführt; er kann dazu auch aussagekräftige eigene Berichte oder Nachweise Dritter vorlegen.

9 Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen dieser Anlage und dem Hauptvertrag geht in Angelegenheiten des Datenschutzes diese Anlage vor.

Anhang I — Parteien

Verantwortlicherder Auftraggeber laut Auftrag
AuftragsverarbeiterRadlgruber Mediendesign, Inhaber: Markus Radlgruber, BA (hons.), Prielaustraße 9a, 5700 Zell am See, Österreich, UID ATU65497508
Kontakt in Datenschutzfragenoffice@radlgruber.net

Anhang II — Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener PersonenGäste des Verantwortlichen; von ihm angelegte Benutzer der Verwaltung
DatenartenName, Anschrift, Kontaktdaten, Aufenthaltszeitraum, Einheit, Zahl und Alter der Gäste, Preis- und Buchungsdaten, Referenznummern des Zahlungsdienstleisters; eine Zahlungsmittel-Referenz für die automatische Einziehung des Restbetrags nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Gastes — ohne sie werden keine Zahlungsdaten gespeichert (Kartendaten liegen in jedem Fall ausschließlich beim Zahlungsdienstleister), Meldescheindaten einschließlich Ausweisangaben und Unterschrift
Besondere Kategorien (Art 9)keine
ZweckeAbwicklung von Buchung, Zahlung und Aufenthalt einschließlich der Einziehung des Restbetrags vor der Anreise; Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten des Verantwortlichen
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Übermitteln an angebundene Portale und an das Meldewesen, Bereitstellen in der Verwaltung, Löschen
DauerDauer des Hauptvertrages; für Meldescheindaten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen

Anhang III — Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Getrennte Installationen: je Verantwortlichem eine eigene Datenbank und ein eigener Dateibereich; keine gemeinsamen Tabellen verschiedener Verantwortlicher.
  2. Begrenzter Portalzugriff: der Zugriff auf den Channel-Manager-Dienst ist je Installation durch einen eigenen, auf die eine Unterkunft begrenzten Zugriffsschlüssel beschränkt; die Begrenzung wird beim Dienst selbst durchgesetzt und regelmäßig überprüft.
  3. Zugang des Auftragsverarbeiters nach Punkt 3 dieser Anlage: je Installation gesondert, protokolliert, für den Verantwortlichen einsehbar; der Zugang zum Konto des Channel-Manager-Dienstes ist durch vom Dienst erzwungene Zwei-Faktor-Anmeldung geschützt.
  4. Zugriffsschutz: Anmeldepflicht für die Verwaltung, serverseitige Rechteprüfung, Passwörter ausschließlich als Hashwerte, sperrbare Zugänge.
  5. Datensparsamkeit: Direktbuchungen werden ohne Gastdaten an den Channel-Manager übermittelt (nur Zeitraum, Einheit, Vorgangsnummer); keine Speicherung von Kartendaten; die vom System ausgelieferten Gastseiten binden keine fremden Server ein, ein automatischer Prüfschritt verhindert die unbemerkte Wiedereinführung. Für den Fall der Einbindung von Website-Bestandteilen des Verantwortlichen stellt das System eine Kennung bereit, mit der dessen Website die Reichweitenmessung auf den Systemseiten unterdrückt (§ 16.3 des Hauptvertrages).
  6. Übertragung und Ablage: Übertragung ausschließlich verschlüsselt; Datenbank und Dateien außerhalb des Web-Wurzelverzeichnisses; Zugriffssperren für Konfigurations- und Strukturdateien.
  7. Nachvollziehbarkeit: Änderungen in der Verwaltung werden mit Zeitpunkt und Benutzerkennung protokolliert; das Protokoll ist für den Verantwortlichen einsehbar.
  8. Verfügbarkeit: regelmäßige Datensicherungen außerhalb des Web-Wurzelverzeichnisses; absturzsicherer Datenbankbetrieb (Write-Ahead-Log).
  9. Meldeschein: Zugang nur über einen persönlichen Link mit kryptografisch zufälliger Kennung; von Suchmaschinen ausgenommen.
  10. Überprüfung: jährliche Durchsicht dieser Maßnahmen samt Fortschreibung des Standes.

Anhang IV — Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenSitzLeistung
Beds24 GmbH, Invalidenstraße 65, 10557 BerlinDeutschlandChannel-Manager-Dienst (nur kooby Pro); dessen Unterauftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH, Deutschland (Serverbetrieb)
World4You Internet Services GmbH, Hafenstraße 35, 4020 LinzÖsterreichWebhosting — nur, sofern der Hosting-Vertrag laut Auftrag auf den Auftragsverarbeiter lautet

Keine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR.

Keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters sind: der Zahlungsdienstleister (eigenes Vertragsverhältnis des Verantwortlichen), die Buchungsportale sowie das regionale Meldewesen (eigene Verantwortliche bzw. gesetzliche Empfänger).

Fassung 1.0 · Stand: wird bei Freigabe eingetragen · abrufbar unter kooby.at/agb